Zuschüsse & Erstattungen
Welche Büromöbel oder Hilfsmittel werden bewilligt/ bezuschusst?
Es gibt hierfür keine definierte Liste, jedoch können grundsätzlich
alle Hilfsmittel bezuschusst werden, die dem Ziel der beruflichen
Rehabilitation dienen. Dies können zum Beispiel orthopädische und
ergonomische Bürostühle, Stehpulte, Autositze, technische und
ergonomische Arbeitshilfen sein.
Von den Sozialversicherungsträgern in Deutschland oder von der
Agentur für Arbeit können rückengerechte Büromöbel bezuschusst werden.
Die nachfolgende Liste gibt Aufschluss darüber, ob Sie Zuschuss- bzw.
Erstattungsberechtigt sind:
1. Die Pflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber ist nach den geltenden gesetzlichen Regelungen
verpflichtet, ergonomische Büromöbel zur Verfügung zu stellen. Sprechen
Sie also als erstes mit Ihrem Arbeitgeber über die benötigten
Hilfsmittel oder Möbel.
2. Wer kann einen Antrag stellen?
Nur wenn über die zuvor genannte Verpflichtung des Arbeitgebers
hinaus gesundheitsbedingt besondere Hilfsmittel oder Möbel zur
beruflichen Eingliederung erforderlich sind, können die Träger dafür
die Kosten übernehmen. Jeder Versicherte, bei dem das notwendige
Hilfsmittel zur Aufrechterhaltung und Erhalt der Arbeitsfähigkeit und
des Arbeitsplatzes dient kann einen solchen Antrag stellen.
3. Wer ist der Kostenträger?
- Die Rentenversicherungen: ab 15 Jahren versicherungspflichtiger Beschäftigung
- Die Berufsgenossenschaft: Nach Arbeits- oder Wegeunfall oder Berufskrankheit
- Die Bundesagentur für Arbeit: Alle anderen Fälle unter 15 Jahren versicherter Beschäftigung
- Die Landeswohlfahrtsverbände: Studenten, Beamte oder Sonderfälle
4. Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation (G100) und eventuelle Zusatzfragebögen (erhältlich beim Kostenträger) oder in unserem Downloadbereich »
- Ärztliches Attest eines Facharztes oder der Entlassungsbericht der Rehaklinik. Sinnvoll ist der Hinweis darauf, dass ein entsprechendes Hilfsmittel verordnet werden muss, damit die Tätigkeit weiter ausgeübt werden kann.
- Ausführliche Tätigkeitsbeschreibung
- Kostenvoranschlag eines qualifizierten Fachhändlers
Hinweis: Der Antrag
muss vollständig ausgefüllt vor der Anschaffung eines Hilfsmittels bei
dem zuständigen Kostenträger gestellt werden, ansonsten erlischt der
Anspruch.
Für Fragen rund um das Thema stehen wir Ihnen selbstverständlich unter
Info@boerges.de zur Verfügung!



